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Maschinen- und Anlagenbau, Hintergrundbild

Drei EU-Verordnungen.
Ein klarer Befund.
Zum Fixpreis.

Die neue Maschinenverordnung, der Cyber Resilience Act und die Ökodesign-Verordnung treffen Maschinen- und Anlagenbauer gleichzeitig. Wir klären für jedes Ihrer Produkte, was die Verordnungen verlangen, was Sie davon schon haben und was noch fehlt. Das Ergebnis ist ein Bericht, mit dem Sie weiterarbeiten können.

Stichtag Maschinenverordnung: 20. Januar 2027

 Das betrifft Sie, wenn

  • Ihre Maschinen direkt oder über Kunden in die EU gelangen

  • Ihre Anlagen Steuerungen, Software oder Fernzugriff enthalten

  • Sie Komponenten in EU-Lieferketten zuliefern

  • Sie bestehende Anlagen umbauen, modernisieren oder digital nachrüsten

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Trifft mindestens ein Punkt zu, lohnt sich die Erste Einordnung. Sie dauert wenige Minuten und ist gratis.

Drei Verordnungen, ein Datenproblem

Die Maschinenverordnung, der Cyber Resilience Act und die Ökodesign-Verordnung wirken auf den ersten Blick wie drei getrennte Pflichten.

 

Im Maschinen- und Anlagenbau greifen sie aber auf dieselben Grundlagen zurück:

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• Material- und Lieferantendaten

• Konformitätsnachweise

• Sicherheitsdokumentation

• Informationen über den Lebenszyklus

 

Darum klären wir die Verordnungen gemeinsam ab, mit einem Fragenkatalog und einem Bericht pro Produkt. Dadurch sehen Sie, wo sich Anforderungen überschneiden, und vermeiden doppelte Arbeit.

Grafik: drei Verordnungen, gemeinsame Daten

So gehen wir vor

Stufe 1: Erste Einordnung

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Gratis auf unserer Webseite. Fünf Fragen zeigen, welche Verordnungen Ihr Produkt voraussichtlich betrifft.

 

Stufe 2: Anwendbarkeit und Vorhandensein

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Ab CHF 1500. Welche Dokumente und Pflichten für Ihr Produkt gelten und welche davon vorhanden sind.

Musterbericht iViBridge, Zusammenfassung

Auszug aus einem Musterbericht der Stufe 2: die Zusammenfassung.

Die Firma ist erfunden.

Stufe 3: Inhalt

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Ob die vorhandenen Dokumente den Anforderungen genügen und was noch fehlt.

 

Danach begleiten wir Sie auf Wunsch beim Ergänzen des Fehlenden. Jede Stufe ist einzeln bestellbar, und nach jeder Stufe entscheiden Sie, ob es weitergeht.

Was nach der Compliance kommt

Die Daten, die Sie für die drei Verordnungen aufbereiten, lassen sich später weiter nutzen: für eine Wartung, die Ausfälle früher erkennt, für ein digitales Abbild der Anlage oder für Abrechnungsmodelle nach Betriebsstunden.

 

Das ist nicht Teil unseres heutigen Angebots. Es zeigt aber, dass saubere Produktdaten mehr bringen als die Erfüllung einer Pflicht.

Wer dahinter steckt

Über 30 Jahre Maschinen- und Anlagenbau.

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  • Vom Servicetechniker zur Leitungsrolle. Er kennt den Shopfloor und das Sitzungszimmer des Verwaltungsrats.

 

EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstmals umgesetzt.

​

  • Bei der MDC Max Daetwyler AG: Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und Nachweisführung von Grund auf.

 

Service-Rollouts in 9 Ländern.

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  • Bei Swisslog: regulatorische Anforderungen in gewachsene Strukturen eingebunden, vom Management bis zu den Mitarbeitenden.

​

Unser Fragenkatalog ist direkt aus den Texten der drei Verordnungen abgeleitet. Wir arbeiten für Unternehmen in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich.

Ivo Regger, Lösungsarchitekt. Schreiben Sie mir oder rufen Sie an.

Ivo Regger, Gründer der iViBridge GmbH

Nächster Schritt

Beginnen Sie mit der Ersten Einordnung. Möchten Sie lieber zuerst reden, nehmen wir uns 30 Minuten Zeit für ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir, ob eine Abklärung für Sie sinnvoll ist und was sie kostet.

Sie möchten mehr erfahren?

Wir helfe gerne!

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

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